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Arbeitsrecht
13.11.2008
Arbeitsrecht
ArbG Berlin: Befristung durch Vergleich

Das ArbG entschied in seinem Urteil vom 15.10.2008 – 56 Ca 14872/08 – wie folgt: Eine Befristung wird durch einen gerichtlichen Vergleich sachlich gerechtfertigt, wenn zwischen den Parteien ein offener Streit über die Wirksamkeit der Befristung bestand und eine gerichtliche Mitwirkung vorliegt. Diese Voraussetzungen werden im Normalfall ausreichend dadurch belegt, dass gemäß gerichtlichem Protokoll der Vergleich „nach Erörterung der Sach- und Rechtslage“ und „unter Aufrechterhaltung der unterschiedlichen Rechtsstandpunkte“ geschlossen wurde, ohne dass es dabei einer Wendung wie „auf Vorschlag des Gerichts“ bedarf. Ein gerichtlich protokollierter Vergleich wahrt die Schriftform.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-2568-3 unter www.betriebs-berater.de

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