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Arbeitsrecht
03.11.2009
Arbeitsrecht
BAG: Befristung

Die Befristung eines Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG setzt die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die befristete Beschäftigung mit einer erkennbaren Zwecksetzung für eine Aufgabe von nur vorübergehender Dauer voraus. Diesen Anforderungen genügt die Ausbringung eines auf einen künftigen Zeitpunkt datieren kw-Vermerks im Haushaltsplan des öffentlichen Arbeitgebers nicht. Ein datierter kw-Vermerk allein rechtfertigt auch nicht die Prognose, dass an der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers ein nur vorübergehender Bedarf iSv. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG besteht.

BAG-Entscheidung vom 2.9.2009 - 7 AZR 162/08.

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