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Arbeitsrecht
15.01.2020
Arbeitsrecht
BAG: Befristung - wissenschaftliches Personal an Hochschulen - Kinderbetreuung

Das BAG hat mit Urteil vom 21.8.2019 – 7 AZR 21/18 – wie folgt entschieden:

1. Die Verlängerung der zulässigen Befristungsdauer bei Betreuung eines oder mehrerer Kinder unter 18 Jahren um zwei Jahre je Kind bezieht sich auf die Höchstdauer der gesamten aus der Promotions- und Postdoc-Phase bestehenden Qualifizierungsphase nach § 2 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 WissZeitVG (Rn. 14 ff.).

2. § 2 Abs. 1 Satz 3 WissZeitVG kann nur zu einer Verlängerung des zulässigen Gesamtbefristungsrahmens führen, nicht aber zur Verkürzung der nach § 2 Abs. 1 Satz 2 WissZeitVG zulässigen Befristungsdauer in der Postdoc-Phase von sechs Jahren (im Bereich der Medizin: neun Jahre), wenn die zulässige Befristungsdauer von sechs Jahren in der Promotionsphase überschritten wurde. In einem solchen Fall tritt lediglich die Verlängerung der Höchstbefristungsdauer um zwei Jahre pro Kind nicht oder nicht in vollem Umfang ein (Rn. 21).

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