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Arbeitsrecht
17.11.2011
Arbeitsrecht
ArbG Berlin: Befristetes Arbeitsverhältnis von Betriebsratsmitgliedern

Das ArbG entschied in seinem Urteil vom 1.9.2011 – 33 Ca 5877/11 – wie folgt: Die Anwendung von § 14 Abs. 2 TzBfG auf befristete Arbeitsverhältnisse von Betriebsratsmitgliedern verstößt nicht gegen Art. 7 der Richtlinie 2002/ 14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.3.2002 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der europäischen Gemeinschaft. Der von Art. 7 der Richtlinie 2002/ 14/EG insoweit geforderte Mindestschutz für Arbeitnehmervertreter ist im deutschen Recht durch § 78 S. 2 BetrVG und § 119 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ausreichend gewährleistet.

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