BAG: Befristeter Arbeitsvertrag bei BÜ
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 30.10.2008 – 8 AZR 855/07 – wie folgt: Die Übertragung bisher von der Bundeswehr durchgeführter militärischer Instandsetzungsarbeiten auf eine neu gegründete GmbHstellt keinen Betriebsübergang dar,wenn die bisherige Instandsetzungseinheit durch die Bundeswehr aufgelöst wird. (PM BAG vom 30.10.2008)