BAG: Beförderung zum Purser - Stufenzuordnung bei Umgruppierung - maßgebendes Steigerungsdatum
Das BAG hat mit Urteil vom 26.2.2020 – 4 AZR 510/18 – wie folgt entschieden:
1. Bei einer Beförderung vom Cabin Attendant zum Purser erfolgt die Überleitung von der Vergütungstabelle CA nach § 2 Abs. 3 VTV in die Stufe der Vergütungstabelle SCA, die als erste eine um mindestens 306,78 Euro höhere Vergütung vorsieht als die Stufe der Vergütungstabelle CA, in die der Arbeitnehmer zuletzt eingruppiert war (Rn. 12 ff.). Daher ist die „entsprechende Gehaltsstufe“ nicht stets die numerisch gleiche.
2. Ein Arbeitnehmer muss, um innerhalb einer Vergütungsgruppe eine Gehaltsstufe aufzusteigen, nach § 3 Abs. 2 Satz 1 VTV zwölf volle Monate in der bisherigen Stufe verbracht haben. Auch bei einer Beförderung beginnt die Stufenlaufzeit erst ab dem Zeitpunkt, in dem eine Vergütung nach der höheren Vergütungsgruppe beansprucht werden kann (Rn. 15 ff.).