BAG: Beendigung eines Haustarifvertrags - „Erklärung des Austritts“ aus dem Unternehmensverband
Das BAG hat mit Urteil vom 14.9.2016 – 4 AZR 534/14 – wie folgt entschieden:
Die Regelung des § 17 Nr. 2 Spiegelstrich 2 HausTV, nach der der Tarifvertrag ohne Frist und ohne Nachwirkung mit der „Erklärung des Austritts“ der Arbeitgeberin „aus dem Unternehmensverband … bzw. aus der Tarifbindung“ endet, ist dahingehend auszulegen, dass eine Beendigung des Tarifvertrags auch für den Fall einer fristgerechten Kündigung der Mitgliedschaft bereits „mit der Erklärung“ und nicht erst mit dem Ablauf der Kündigungsfrist eintritt.