LAG Düsseldorf: Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen teilweiser Erwerbsminderung
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 10.10. 2008 – 9 Sa 572/08 – wie folgt: Ist der Beschäftigte nach dem Bescheid eines Rentenversicherungsträgers teilweise erwerbsgemindert, wird eine Rente jedoch wegen der Höhe des zu berücksichtigenden Einkommens nicht gezahlt, endet das Arbeitsverhältnis nicht nach § 33 Abs. 2 S. 1 TVöD mit Ablauf des Monats, in dem der Rentenbescheid zugestellt wird. Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-2794-4 unterwww.betriebs-berater.de