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Arbeitsrecht
25.01.2017
Arbeitsrecht
BAG: Beamtete Professorin als Ärztliche Direktorin an einem Universitätsklinikum

Das BAG hat mit Beschluss vom 22.11.2016 – 9 AZB 41/16 – wie folgt entschieden:

1. Medizinische Hochschullehrer mit der Funktion eines Abteilungsleiters in einem Universitätsklinikum im Land Baden-Württemberg stehen in einem doppelten Dienstverhältnis. Als Universitätsprofessoren sind sie in der Regel Beamte des Landes Baden-Württemberg. Gleichzeitig stehen sie in ihrer Eigenschaft als Leiter einer Abteilung in einem separat begründeten Dienstverhältnis zum Universitätsklinikum.

2. Das der Bestellung zum Abteilungsleiter zugrunde liegende Dienstverhältnis kann ein Arbeitsverhältnis sein.

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