BAG: Beamtete Professorin als Ärztliche Direktorin an einem Universitätsklinikum
Das BAG hat mit Beschluss vom 22.11.2016 – 9 AZB 41/16 – wie folgt entschieden:
1. Medizinische Hochschullehrer mit der Funktion eines Abteilungsleiters in einem Universitätsklinikum im Land Baden-Württemberg stehen in einem doppelten Dienstverhältnis. Als Universitätsprofessoren sind sie in der Regel Beamte des Landes Baden-Württemberg. Gleichzeitig stehen sie in ihrer Eigenschaft als Leiter einer Abteilung in einem separat begründeten Dienstverhältnis zum Universitätsklinikum.
2. Das der Bestellung zum Abteilungsleiter zugrunde liegende Dienstverhältnis kann ein Arbeitsverhältnis sein.