BAG: Baugewerbe - Betrieblicher Geltungsbereich - Baumaschine - Gussasphaltkocher
Das BAG hat mit Urteil vom 13.11.2013 - 10 AZR 842/12 - entschieden: Ein Gussasphaltkocher ist eine Baumaschine iSv. § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 39 VTV. Baumaschinen werden iSd. Tarifvorschrift „mit Bedienungspersonal vermietet“, wenn der Unternehmer die Maschinen nach mietrechtlichen Grundsätzen zum Gebrauch überlässt und das Bedienungspersonal stellt. Auf die genaue Einordnung der vertraglichen Rechte und Pflichten in den Besonderen Teil des Schuldrechts kommt es nicht an. Gussasphaltkocher werden „zur Erbringung baulicher Leistungen eingesetzt“, wenn sie - insbesondere auch im Rahmen eines nicht sinnvoll aufteilbaren mehr-gliedrigen Arbeitsgangs - zum Einbau des Asphalts auf der Baustelle beitragen.