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Arbeitsrecht
02.01.2009
Arbeitsrecht
: BMAS-Umfrage bezüglich AÜG

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist mit der Bitte an die IHK-Organisation herangetreten, über Erfahrungen der Unternehmen bei der Anwendung des AÜG zu berichten. Dem BMAS ist u. a. an der Einschätzung der Wirtschaft bezüglich den Auswirkungen des Gleichbehandlungsgrundsatzes auf die Flexibilität der Unternehmen, dem weiteren rechtlichen Anpassungsbedarf beim AÜG und den Auswirkungen der Neuregelungen seit 2004 auf die Nutzung der Zeitarbeit gelegen.

(PM IHK Frankfurt a. M. vom 15.12.2008)

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