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Arbeitsrecht
15.02.2013
Arbeitsrecht
VG Neustadt/W.: BAV – Beitragsbemessungsgrenze der Insolvenzsicherung

1. Gegen das Beitragsbemessungssystem der Insolvenzsicherung auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung sowie gegen die Heranziehung der beitragspflichtigen Mitglieder des Pensionssicherungsvereins aG nach Maßgabe des § 10 BetrAVG bestehen grundsätzlich weder europa- noch verfassungsrechtliche Bedenken. 2. Beitragsrechtliche Grundsätze sind bei der rechtlichen Beurteilung der Beiträge zum Pensionssicherungsverein aG nur eingeschränkt anwendbar. 3. Die Heranziehung der seit 1.1.2010 insolvenzfähigen Allgemeinen Ortskrankenkassen zum Beitrag auf der Basis einer sog. starren Quotierung begegnet keinen rechtlichen Bedenken. 4. Trotz der teilweise bestehenden rechnerischen Diskrepanz von Beitragsquotient und Haftungsquotient nach Übergang des Insolvenzrisikos auf den Pensionssicherungsverein aG bedarf es zur Beitragsberechnung keiner sog. gleitenden Quotierung und keiner Modifikation des Teilwertbeginns.
VG Neustadt/W., Urteil vom 16.1.2012 – 1 K 409/12

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