BAG: BAG: Insolvenzanfechtung - inkongruente Deckung - Bargeschäftsprivileg - Verhältnis zum Insolvenzgeldzeitraum
Das BAG hat mit Urteil vom 13.11. 2014 – 6 AZR 868/13 wie folgt entschieden:
1. Insolvenzgeld wird gemäß § 165 Abs. 1 Satz 1 SGB III für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis gezahlt. Für das Bargeschäft sind dagegen nach der Rechtsprechung des Senats die letzten drei Monate der Arbeitsleistung vor der Entgeltzahlung maßgeblich. Diese unterschiedlichen Bezugspunkte führen dazu, dass eine Zahlung im Insolvenzgeldzeitraum nicht zwingend ein Bargeschäft ist und umgekehrt ein Bargeschäft auch außerhalb des Insolvenzgeldzeitraums vorliegen kann.
2. Die Anwendung des § 142 InsO ist entsprechend seinem Normzweck im Wege der teleologischen Reduktion auf kongruente Deckungen zu beschränken. Gerade bei inkongruenten Deckungshandlungen, die den Verdacht begründen, dass der Schuldner ungerechtfertigte Prioritäten setzen wollte, soll § 131 InsO eine erleichterte Anfechtung ermöglichen.