BAG: BAG: Annahmeverzug - Leistungsunfähigkeit - auflösende Bedingung
Das BAG hat mit Urteil vom 23.9.2015 – 5 AZR 146/14 – wie folgt entschieden:
1. § 15 Abs. 2 TzBfG hält das Arbeitsverhältnis während der Auslauffrist aufrecht, begründet aber keinen Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers.
2. Wird die Arbeitsleistung allein wegen Zeitablaufs unmöglich, besteht ein Vergütungsanspruch nach § 615 Satz 1 BGB unabhängig vom Verschulden des Arbeitgebers.