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Arbeitsrecht
10.09.2009
Arbeitsrecht
BAG: Auswirkungen eines Betriebsübergangs nach Insolvenz des ursprünglichen Versorgungsschuldners auf Versorgungszusagen (Entscheidungsreport)

BAG, Urteil vom 9.12.2008 - 3 AZR 384/07


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LEITSÄTZE


1. Nur soweit bei Eintritt eines Sicherungfalls bereits unverfallbare Anwartschaften erdient sind, gehen diese auf den PSVaG als Träger der Insolvenzsicherung über. Ein Betriebserwerber, der gem. § 613a BGB in die Rechtstellung des insolventen Versorgungsschuldners eintritt, haftet für den nach Eintritt des Sicherungsfalls erdienten Teil der Versorgungsanwartschaft.

2. Sollen durch einen Eingriff in eine bestehende Versorgungszusage sowohl alle künftigen Zuwächse aufgrund weiterer Betriebstreue als auch eine dienstzeitunabhängige Dynamisierung der Anwartschaft vollständig beseitigt werden, bedarf es eines triftigen Grundes für den Eingriff.

3. Als Orientierungshilfe für das Vorliegen eines triftigen Grundes können die Kriterien dienen, die bei der Verweigerung einer Betriebsrentenanpassung wegen schlechter wirtschaftlicher Lage des Arbeitgebers zu beachten sind. Die Anforderungen an den triftigen Grund sind aber wegen des unterschiedlichen Beurteilungszeitraums tendenziell höher

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Lesen Sie hierzu den Entscheidungsreport von Dr. Nicolas Rößler, LL.M., RA, Rechtsanwalt bei Mayer Brown LLP, Frankfurt am Main

Zum Entscheidungsreport

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