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Arbeitsrecht
26.05.2014
Arbeitsrecht
BAG: Auswirkungen der Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit für einen gesetzlichen Wochenfeiertag auf die Überstundenvergütung

Das BAG hat mit Urteil vom 27.3.2014 – 6 AZR 621/12 – entschieden:

1. Nach § 2 Abs. 1 EFZG besteht ein Entgeltfortzahlungsanspruch für einen arbeitsfreien gesetzlichen Feiertag bei Arbeit nach einem Schichtplan nur dann, wenn die planmäßige Freistellung durch die gesetzliche Feiertagsruhe bestimmend beeinflusst ist. § 2 Abs. 1 EFZG begründet dagegen keinen Entgeltfortzahlungsanspruch, wenn sich die Freistellung aus einem Planschema ergibt, das von der gesetzlichen Feiertagsruhe unabhängig ist.
2. Aus § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD-AT ergibt sich kein Zahlungsanspruch, sondern eine Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit. Diese Rechtsfolge muss vom Arbeitgeber bei der Dienstplangestaltung, der Arbeitszeiterfassung und der Vergütung umgesetzt werden. Die Reduzierung der regelmäßigen Arbeitszeit bewirkt eine Absenkung der Stundenzahl, ab deren Erreichen Überstunden geleistet werden.
3. § 46 Nr. 4 Abs. 3 Satz 6 TVöD-BT-V (Bund) nimmt eine monatsbezogene Pauschalierung bei der Bewertung der Arbeitsleistung vor. Fällt in einem Kalendermonat ein gesetzlicher Feiertag auf einen Werktag, führt dies nach § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD-AT für diesen Monat zu einer Absenkung des Schwellenwerts von 168 Stunden im Umfang der dienstplanmäßig ausgefallenen Stunden. Dabei muss individuell festgestellt werden, wie viele Stunden der betreffende Arbeitnehmer hätte arbeiten müssen, wenn er dienstplanmäßig zur Feiertagsarbeit herangezogen worden wäre.

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