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Arbeitsrecht
11.12.2017
Arbeitsrecht
BAG: Ausübung des dem Arbeitgeber zukommenden billigen Ermessens bei der Festsetzung der Höhe einer Sonderzahlung

Das BAG hat mit Urteil vom 23.8.2017 – 10 AZR 136/17 – wie folgt entschieden:

Vergütet ein nicht tarifgebundener Arbeitgeber vor der erstmaligen Wahl eines Betriebsrats die bei ihm beschäftigen Arbeitnehmer mit einem festen Grundgehalt, Zulagen für besondere Umstände der Arbeitsleistung und einer jährlichen Sonderzahlung, deren Höhe „jeweils jährlich durch den Arbeitgeber bekanntgegeben“ wird, so führt allein die Ausübung des dem Arbeitgeber danach zukommenden billigen Ermessens (§ 315 BGB) bei der Festsetzung der Höhe der  Sonderzahlung  nicht zu einer nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG mitbestimmungspflichtigen Änderung des bestehenden Entlohnungssystems.

(Orientierungssatz)

Volltext unter BBL2017-2996-6

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