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Arbeitsrecht
09.05.2014
Arbeitsrecht
BAG: Aussetzung - Annahmeverzugsprozess - Kündigungsschutzverfahren - Verfassungsbeschwerde

Das BAG hat mit Beschluss vom 16.4.2014 - 10 AZB 6/14 - entschieden: Die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung in einem Kündigungsschutzprozess hemmt den Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung über die Kündigung nicht. Es bleibt offen, ob in einem solchen Fall die Verfassungsbeschwerde als vorgreiflicher Rechtsstreit iSv. § 148 ZPO anzusehen ist und eine Aus-setzung des Rechtsstreits über Vergütungsansprüche (§ 615 BGB) in entsprechen-der Anwendung dieser Norm in Betracht kommt. Führen Parteien einen Rechtsstreit über Entgeltansprüche, die von der Wirksam-keit einer Kündigung abhängen, verbietet der arbeitsrechtliche Beschleunigungsgrundsatz (§ 9 Abs. 1 ArbGG) regelmäßig eine Aussetzung nach § 148 ZPO bis zum Eintritt der Rechtskraft im Bestandsschutzverfahren. Etwas anderes kann nur bei Vorliegen besonderer Umstände gelten, die ausnahmsweise das schützenswerte Interesse des Arbeitnehmers an einer auch vorläufigen Existenzsicherung überwiegen.

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