BAG: Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeit (Entscheidungsreport)
BAG, Urteil vom 18.9.2008 - 2 AZR 827/06
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Orientierungssätze des Bearbeiters:
Der schwerwiegende Verstoß eines im öffentlichen Dienst beschäftigten Arbeitnehmers gegen Nebenpflichten im Zusammenhang mit der Ausübung von Nebentätigkeiten kann in besonders gelagerten Fällen auch ohne vorausgehende Abmahnung an sich geeignet sein, eine Kündigung aus wichtigem Grund zu rechtfertigen. Ein solcher Fall liegt regelmäßig dann vor, wenn der Arbeitnehmer über mehrere Jahre hinweg fortgesetzt in Unkenntnis des Arbeitgebers offensichtlich nicht genehmigungsfähige Nebentätigkeiten ausübt und die Einholung der erforderlichen Nebentätigkeitsgenehmigungen deshalb unterlässt, weil ihm nach eigenem Bekunden die mangelnde Genehmigungsfähigkeit bewusst war.
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Lesen Sie hierzu den Entscheidungsreport von Dr. Michael Kuhnke, Freshfields Bruckhaus Deringer LLP Zum Entscheidungsreport