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Arbeitsrecht
30.07.2009
Arbeitsrecht
BAG: Außerordentliche Kündigung wegen tätlicher Auseinandersetzung unter Arbeitskollegen (Entscheidungsreport)

BAG, Urteil vom 18.9.2008 - 2 AZR 1039/06

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Leitsätze der Verfasserin


1. Nicht jede Handlung, die zur Eskalation einer zunächst verbalen Auseinandersetzung beiträgt, rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung.


2. Liegen gewichtige und objektive Anhaltspunkte für eine erhebliche aktive Beteiligung an einer tätlichen Auseinandersetzung vor, darf die Kündigung zunächst auch dann hierauf gestützt werden, wenn der Arbeitgeber keine eigene Sachkenntnis hat. Die volle Darlegungslast trifft den Arbeitgeber erst, wenn der Arbeitnehmer substantiiert vorträgt, lediglich das Opfer der Auseinandersetzung zu sein.

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Lesen Sie hierzu den Entscheidungsreport von Dr. Leona Sofie Sixtus, RAin/FAArbR, Nörr Stiefenhofer Lutz


Zum Entscheidungsreport

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