LAG Berlin-Brandenburg: Außerordentliche Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankung
Das LAG Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 27.8.2014 – 15 Sa 825/13 - wie folgt entschieden: Zu prognostizierende Arbeitsunfähigkeitszeiten im Umfang von 17,4 Wochen pro Jahr und Entgeltfortzahlungskosten im Umfang von 14,7 Wochen jährlich können eine krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung nicht rechtfertigen.