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Arbeitsrecht
08.04.2008
Arbeitsrecht
BAG: Außerordentliche Kündigung wegen anderweitiger Erwerbstätigkeit während der Arbeitsunfähigkeit

Der zweite Senat entschied in seinem Urteil vom 3.4.2008 - 2 AZR 965/06 -, dass eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sein kann, wenn ein Arbeitnehmer, während er krankgeschrieben ist, einer anderweitigen Arbeit nachgeht. Die anderweitige Tätigkeit kann ein Hinweis darauf sein, dass der Arbeitnehmer die Krankheit nur vorgespiegelt hat. Ebenso kann in solchen Fällen eine pflichtwidrige Verzögerung der Heilung vorliegen.

(Quelle: PM des BAG vom 3.4.2008)

 Dazu demnächst im BB der Entscheidungsreport von Oliver Simon

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