LAG Hamm: Außerordentliche Kündigung wegen Falschgeld
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 26.8.2010 – 17 Sa 537/10 – wie folgt: Das LAG hat die außerordentliche Kündigung einer Mitarbeiterin im Straßenverkehrsamt der Stadt Dortmund bestätigt, die in dem Verdacht steht, Geld aus der Kasse gegen Falschgeld ausgetauscht zu haben. Im vorliegenden Fall ist damit die Kündigung als Verdachtskündigung wirksam. Die von der Stadt vorgetragenen Indizien machen die Klägerin dringend verdächtig, Geld bewusst ausgetauscht zu haben. Bei der Inaugenscheinnahme der Geldscheine durch das Gericht stellte sich heraus, dass die Fälschungen zudem dilettantisch gemacht und sofort erkennbar waren. Deswegen ist nicht nachvollziehbar, warum die Klägerin dies beim Empfang der Scheine nicht aufgefallen war und sie nach erfolglosem Einzahlen in den Kassenautomaten noch aus eigenen Mitteln Einzahlungen gemacht hat.