BAG: Außerordentliche Kündigung - außerdienstliche Straftat - Eignungsmangel – Umdeutung - Beteiligung des Personalrats - Klageantrag
Das BAG hat mit Urteil vom 27.6.2019 – 2 AZR 28/19 – wie folgt entschieden:
1. Ein gegen eine - isoliert erklärte - außerordentliche Kündigung gerichteter Kündigungsschutzantrag gem. § 4 Satz 1 KSchG umfasst regelmäßig das Begehren festzustellen, das Arbeitsverhältnis ende auch nicht aufgrund einer Umdeutung der außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche (Rn. 21).
2. Bei § 108 Abs. 2 BPersVG handelt es sich um eine unmittelbar für die Länder geltende Vorschrift. Die Übernahme der Regelung in § 78 Abs. 4 ThürPersVG hat rein deklaratorischen Charakter (Rn. 24).