BAG: Außerordentliche Änderungskündigung mit notwendiger Auslauffrist
Das BAG entschied in seinemUrteil vom26.6.2008 – 2 AZR 147/07 – wie folgt: Eine außerordentliche Änderungskündigung mit notwendiger Auslauffrist nach § 55 Abs. 3 BAT-KFa. F. ist auch dann unwirksam, wenn das Änderungsangebot unverhältnismäßig und damit unzumutbar i. S. d. § 55 Abs. 3 S. 2 BAT-KFa. F. ist.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-2568-2 unter www.betriebs-berater.de