BAG: Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitglieds - Erfordernis der Rechtskraft einer die Zustimmung des Personalrats ersetzenden gerichtlichen Entscheidung
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 24.11.2011 - 2 AZR 480/10 - wie folgt:
Hat der Personalrat die nach § 48 Abs. 1 SächsPersVG erforderliche Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Mitglieds der Personalvertretung verweigert und hat das Verwaltungsgericht einem Antrag des Arbeitgebers auf Ersetzung der Zustimmung stattgegeben, kann die Kündigung grundsätzlich erst dann wirksam
erfolgen, wenn die gerichtliche Entscheidung formell rechtskräftig ist.