LAG Schleswig-Holstein: Ausschlussfrist nach BAT / TVöD
-af- Das LAG entschied in seinem Urteil vom 8.11.2007 - 3 Sa 272/07: Zur Wahrung der die schriftliche Geltendmachung verlangenden Ausschlussfrist des § 70 Satz 1 BAT/37 Satz 1 TVöD muss dem Arbeitgeber mindestens ein urheberrechtlich dem Anspruchsteller zuzuordnendes anspruchsbegründendes Schriftstück vorgelegen haben und beim Arbeitgeber in irgendeiner Form verbleiben.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL 2008-105-5