BAG: Ausschlussfrist bei Altersdiskriminierung
Das BAG hat mit Urteil vom 19.2.2014 – 10 AZR 620/13 - entschieden: 1. Macht der Arbeitnehmer innerhalb der Ausschlussfrist des § 70 Satz 1 BAT geltend, der Arbeitgeber schulde ihm wegen Verstoßes gegen das Verbot der Altersdiskriminierung eine monatliche Grundvergütung nach der höchsten tariflichen Altersstufe, so braucht er den Anspruch auf die Jahressonderzuwendung nicht gesondert geltend zu machen, wenn die Parteien auch insoweit allein über die diskriminierungsfreie Bemessung der Grundvergütung streiten. 2. In einem solchen Fall beruhen beide Ansprüche auf „demselben Sachverhalt“ i. S. d. § 70 Satz 2 BAT.