LAG Rheinland-Pfalz: Ausschluss von Entgeltfortzahlungsansprüchen bei Arbeitsunwilligkeit
Das LAG entschied in seinem Beschluss vom 20.3.2009 – 6 Sa 283/08 – wie folgt: Für eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist entscheidend, dass die Arbeitsunfähigkeit die alleinige Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung sein muss. Vorliegend hatte der Arbeitnehmer nach einer Auseinandersetzung erklärt, er wolle für das Unternehmen nicht mehr tätig sein. Er blieb dem Betrieb fern und reichte einige Tage später eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein. Volltext des Beschl.: // BB-ONLINE BBL2009-1581-3 unterwww.betriebs-berater.de