BAG: Ausschluss einer betriebsbedingten Kündigung durch Tarifvertrag
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 26.6.2008 – 2 AZR 1109/06 – wie folgt: Der Arbeitgeber ist vor Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung grundsätzlich nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer in einem anderen Betrieb eines anderen Unternehmens unterzubringen. Nur ausnahmsweise besteht eine konzernbezogene Weiterbeschäftigungspflicht.
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