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Arbeitsrecht
19.03.2014
Arbeitsrecht
LAG Berlin-Brandenburg: Ausreichende Winterausrüstung der Wachpolizisten im Objektschutz

Das LAG Berlin-Brandenburg hat die Klage eines Wachpolizisten im Dienst des Landes Berlin abgewiesen, mit der dieser eine bessereWinterausstattung erreichen wollte. Der Wachpolizist wurde im Objektschutz eingesetzt und hatte seinen Dienst im so genannten „2 zu 1-Rhythmus“ (zwei Stunden Einsatz, eine Stunde Aufwärmzeit im Innern des Objekts) zu versehen; er konnte ferner während des Einsatzes einPostenhäuschenaufsuchen. Mit seiner Klage hat er geltend gemacht, die ihm vom Land Berlin überlassene Winterausrüstung schütze ihn nur unzureichend vor Kälte; ihm müsse daher zusätzlich ein Paar Winterstiefel, eine mit Fleece oder vergleichbaren Stoff gefütterte Winterhose, einen Rollkragenpullover und eine wind- und wasserdichte bis zum Oberschenkel reichende Twinjacke überlassen werden. Das LAG hat die gestellte Winterausrüstung – ebenso wie das ArbG – für ausreichend gehalten. Das Land Berlin habe seineWachpolizisten im Objektschutz mit der zur Verfügung gestellten Kleidung ausreichend gegen die Einwirkungen der Kälte geschützt. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass sich der Kläger nach zwei Stunden Dienst aufwärmen könne und während des Dienstes die Möglichkeit habe, sich in dem Postenhäuschen aufzuhalten bzw. vor dem Objekt (Breite 50 Meter) auf und ab zu gehen. Dass die vom Kläger geforderte Ausrüstung einen noch besseren Kälteschutz bewirke, sei unerheblich. Das LAGhat die Revision an das BAGnicht zugelassen.
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.2.2014 – 2 Sa 19/14
(PM LAG vom 6.3.2014)

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