R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Arbeitsrecht
15.12.2017
Arbeitsrecht
BAG: Auslegung eines Sozialplans

Das BAG hat mit Urteil vom 26.9.2017 – 1 AZR 137/15 – wie folgt entschieden:

1. Der durch eine Sozialplanabfindung auszugleichende oder zumindest abzumildernde voraussichtlich entstehende wirtschaftliche Nachteil eines Arbeitsplatzverlustes infolge einer Betriebsänderung wird maßgeblich durch die in dem bisherigen Arbeitsverhältnis bezogene Vergütung beeinflusst. Daher kann diese zur Bezugsgröße für die in dem Sozialplan vorgesehenen Überbrückungsleistungen gemacht werden.

2. Die Betriebsparteien haben einen erheblichen Gestaltungsspielraum bei der Frage, ob und inwieweit bei der Höhe von Sozialplanabfindungen in der Vergangenheit liegende Schwankungen der monatlichen Vergütung zu berücksichtigen sind.

BetrVG § 77 Abs. 4 Satz 1, § 112 Abs. 1 Satz 3

stats