BAG: Auslegung eines Sozialplans - Stichtagsregelung - Einzelfallentscheidung
Das BAG hat mit Urteil vom 17.11.2015 – 1 AZR 881/13 wie folgt entschieden:
Einzelfallentscheidung zum Verständnis eines in einem Sozialplan für den Anspruch auf Abfindung festgelegten Stichtags in dem Sinn, dass er sich nicht auf den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern den des dazu führenden Tatbestandes bezieht.