BAG: Auslegung eines Interessenausgleichs/Sozialplans (IA/SP)
Das BAG hat mit Urteil von 14.6.2017 – 10 AZR 308/15 – wie folgt entschieden:
1. Eine Versetzung ist eine Maßnahme im Rahmen einer Betriebsänderung gem. § 3 Abs. 2 IA/SP und keine Sozialplanleistung.
2. Auf eine Sozialplanleistung nach dem IA/SP besteht kein Anspruch, wenn der Arbeitnehmer nicht von Maßnahmen des Interessenausgleichs betroffen ist. Es gibt keinen Anspruch darauf, von der dem IA/SP zugrunde liegenden Betriebsänderung betroffen zu sein.
3. Über die Zulässigkeit der Klageänderung in der Berufungsinstanz ist auch im Revisionsverfahren nach dem Maßstab des § 533 ZPO zu entscheiden. Für den Fall, dass sich das Berufungsgericht mit der Frage der „Sachdienlichkeit“ nicht beschäftigt hat, besteht eine eigene Prüfungskompetenz des Revisionsgerichts.
(Orientierungssätze)