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Arbeitsrecht
19.04.2013
Arbeitsrecht
BAG: Auslegung einer tarifvertraglichen Kündigungsregelung

Das BAG hat mit Urteil vom 27.2.2013 - 4 AZR 78/11 - wie folgt entschieden:
1. Zu den schuldrechtlichen Vereinbarungen eines Tarifvertrages gehören die Bestimmungen über dessen Kündigung und die dafür ggf. erforderlichen Voraussetzungen. 2. Die Auslegung solcher Kündigungsregelungen durchdasLandesarbeitsgerichtkannimRevisionsverfahren nur darauf überprüftwerden, ob das Berufungsgericht die Auslegungsgrundsätze der §§ 133, 157 BGB eingehalten hat, ob gegen Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verstoßen worden ist, ob alle erheblichen Tatsachen für die Auslegung herangezogenworden sind und ob eine gebotene Auslegung unterlassenworden ist.

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