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Arbeitsrecht
06.01.2012
Arbeitsrecht
BAG: Auslegung einer einzelvertraglichen Verweisungsklausel

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 15.6.2011 – 4 AZR 665/09 – wie folgt: Zur Auslegung einer vertraglichen Verweisungsklausel in einem Einzelfall der statischen Verweisung auf den BAT und der dynamischen Verweisung auf die hierzu ergangenen Vergütungs- und Sonderzahlungstarifvereinbarungen. Ein Arbeitsvertrag außerhalb des öffentlichen Dienstes mit einer unbedingten dynamischen Verweisung auf die Vergütungstarifverträge zum BAT (Bund/Länder) in ihrer jeweiligen Fassung soll in seiner Entwicklung an diejenigen Vergütungsregelungen gebunden werden, die typischerweise gelten würden, wenn die ausgeübten Tätigkeiten innerhalb des öffentlichen Dienstes erbracht werden würden (hier: Länder). Ein Arbeitsvertrag mit einer solchen dynamisch auf die Vergütungstarifverträge der Länder verweisenden Klausel ist mit Inkrafttreten des TV-L am 1.11.2006 lückenhaft geworden. Die entstandene Lücke ist durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu schließen.

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