BAG: Auslegung einer einzelvertraglichen Verweisungsklausel
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 15.6.2011 – 4 AZR 563/09 – wie folgt: Ein Arbeitsvertrag mit einer unbedingten dynamischen Verweisung auf den BMT-G-O in seiner jeweiligen Fassung ist mit Inkrafttreten des TVöD/VKA am 1.10.2005 lückenhaft geworden. Die entstandene Lücke ist durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu schließen. Dies führt bei einem Arbeitsverhältnis außerhalb des öffentlichen Dienstes in der Regel dazu, dass diejenigen Tarifregelungen zur Anwendung zu bringen sind, die typischerweise gelten würden, wenn die ausgeübten Tätigkeiten innerhalb des öffentlichen Dienstes erbracht würden. Für die Annahme, in einem solchen Fall hätten die Parteien des Arbeitsvertrages die weitere Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst nicht nachvollziehen und damit eine im Ergebnis „eingefrorene“ Regelung in Bezug nehmen wollen, bedarf es regelmäßig weiterer und nachhaltiger Gesichtspunkte.