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Arbeitsrecht
23.04.2013
Arbeitsrecht
BAG: Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede – dynamische Bezugnahme auf Gehaltstarifvertrag

Das BAG hat mit Urteil vom 13.2.2013 - 5 AZR 2/12 - wie folgt entschieden: Wird in einer Allgemeinen Geschäftsbedingung zur Vergütung ein fester Euro-Betrag als „Tarifentgelt“ bezeichnet, ist die Vergütung im Zweifel entsprechend den Tariferhöhungen des einschlägigen Tarifvertrags dynamisiert.

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