BAG: Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - normative Tarifgebundenheit
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 5.9.2012 - 4 AZR 696/10 - wie folgt: Eine Tarifregelung, mit der zwischen verschiedenen Gruppen von Gewerkschaftsmitgliedern bei einer tariflichen Sonderzahlung differenziert wird, ist grundsätzlich zulässig, insbesondere wenn ein solcher Stichtag nicht willkürlich gewählt wird, sondern einen sachlichen Grund aufweist.