BAG: Auslegung einer Verweisungsklausel
Das BAG entschied in seinemUrteil vom 22.9.2010
- 4 AZR 98/09 - wie folgt: Eine arbeitsvertragliche
Klausel, die ihrem Wortlaut nach ohne Einschränkung auf bestimmte Tarifverträge eines konkret bezeichneten
Gewerbes in ihrer jeweiligen Fassung
verweist, ist im Regelfall dahingehend auszulegen,
dass die Tarifverträge gerade dieses Gewerbes in
der jeweiligen Fassung zur Anwendung kommen
sollen und dass diese Anwendung nicht von Faktoren
abhängt, die nicht im Vertrag genannt oder
sonst für beide Parteien in vergleichbarer Weise ersichtlich zur Voraussetzung gemacht worden sind.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-564-5
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