BAG: Auslegung einer Versorgungsordnung - Verweisung auf die Grundsätze des Beam-tenversorgungsrechts
Das BAG hat mit Urteil vom 15.4.2014 - 3 AZR 83/12 - entschieden:
Eine Verweisung in einer Dienstvereinbarung, wonach sich die Höhe des Versorgungszuschusses nach den Grundsätzen des Beamtenversorgungsrechts richtet, umfasst den Kindererziehungszuschlag nach § 50a BeamtVG nicht.
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