BAG: Auslegung einer Versorgungsordnung - Berücksichtigung von Altersteilzeitarbeit bei der Ermittlung des rentenfähigen Arbeitsverdienstes
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 17.4.2012 - 3 AZR 280/10 - wie folgt: Die Auslegung einer vor Inkrafttreten des Altersteilzeitgesetzes geschaffenen Versorgungsordnung, die für die Ermittlung des rentenfähigen Arbeitsverdienstes zwischen vollzeitbeschäftigten und teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern unterscheidet, kann ergeben, dass Arbeitnehmer, die Altersteilzeitarbeit leisten, von der Regelung für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer nicht erfasst werden. In diesem Fall richtet sich der rentenfähige Arbeitsverdienst nach den für vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer geltenden Bestimmungen.