LAG Berlin-Brandenburg: Auslegung einer Regelung zur Altersgrenze
Das LAG Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 20.8.2013 – 7Sa83/13 - entschieden: 1. Enthält eine „Arbeits- und Sozialordnung“ in Form einer freiwilligen BV aus dem Jahr 1984 u. a. die Regelung „Das Arbeitsverhältnis wird beendet: Nach Ablauf des Kalendermonats, in dem der Mitarbeiter das 65. Lebensjahr vollendet“ kann diese unter Berücksichtigung der schrittweisen Anhebung der Regelaltersgrenze auf die Vollendung des 67. Lebensjahres dahingehend gelegt werden, dass das Arbeitsverhältnis mit Erreichen der Regelaltersgrenze enden soll. 2. Eine solche Altersgrenzenregelung hält einer Befristungskontrolle stand und verstößt nicht gegen das Verbot der Altersdiskriminierung.