R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Arbeitsrecht
14.11.2018
Arbeitsrecht
BAG: Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Betriebliche Übung

Das BAG hat mit Urteil vom 11.7.2018 – 4 AZR 443/17 – wie folgt entschieden:

1. Unter einer betrieblichen Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen eines Arbeitgebers zu verstehen, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer gewährt werden. Gegenstand einer betrieblichen Übung können grundsätzlich auch Tarifverträge sein (Rn. 29).

2. Ist der Arbeitgeber zu den zu ihrer - möglichen - Begründung angeführten Verhaltensweisen schon durch andere Rechtsgrundlagen verpflichtet oder glaubt er irrtümlich, aufgrund einer anderen Rechtsgrundlage zur Leistungserbringung verpflichtet zu sein, kommt die Entstehung einer betrieblichen Übung nicht in Betracht (Rn. 30).

 

stats