BAG: Auskunftsanspruch des Betriebsrats
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 19.2.2008 - 1 ABR 84/06 -, dass ein Unterrichtungsanspruch nach § 80 Abs. 2 S. 1 BetrVG daraus folgen kann, dass der Betriebsrat nur mit Hilfe der begehrten Auskünfte überprüfen kann, ob der Arbeitgeber eine zugunsten der Arbeitnehmer geltende Betriebsvereinbarung richtig durchführt.
Volltext des Beschlusses: // BB-ONLINE BBL2008-1617-4 unter www.betriebs-berater.de