BAG: Auskunftsanspruch abgelehnter Stellenbewerber gegenüber (Wunsch-)Arbeitgeber?
Das BAG hat mit Beschluss vom 20.5.2010 – 8 AZR 287/08 (A) – dem Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 wichtige Punkte vorgelegt: Der EuGH soll entscheiden, ob die einschlägigen EU-Richtlinien dahingehend auszulegen sind, dass einem Arbeitnehmer, der darlegt, dass er die Voraussetzungen für eine von einem Arbeitgeber ausgeschriebene Stelle erfüllt, im Falle seiner Nichtberücksichtigung ein Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Auskunft eingeräumt werden muss, ob dieser einen anderen Bewerber eingestellt hat und wenn ja, aufgrund welcher Kriterien diese Einstellung erfolgt ist. Auch soll sich der EuGH dazu äußern, ob der Umstand, dass der Arbeitgeber die geforderte Auskunft nicht erteilt, eine Tatsache bildet, welche das Vorliegen der vom Arbeitnehmer behaupteten Diskriminierung vermuten lässt.