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Arbeitsrecht
21.04.2011
Arbeitsrecht
LAG Berlin: Ausgleichsklausel im Prozessvergleich

Das LAG entschied in seinem Urteil vom 19.1.2011 – 15 Sa 2348/10 – wie folgt: Regelt ein Prozessvergleich zur Beilegung eines Kündigungsschutzprozesses noch Ansprüche des Arbeitnehmers auf Abrechnung des Arbeitsverhältnisses bis zum Beendigungszeitpunkt, wird ein Anspruch auf eine Sonderzahlung von einer Ausgleichsklausel nicht erfasst.

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