LAG Berlin: Ausgleichsklausel im Prozessvergleich
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 19.1.2011 – 15 Sa 2348/10 – wie folgt: Regelt ein Prozessvergleich zur Beilegung eines Kündigungsschutzprozesses noch Ansprüche des Arbeitnehmers auf Abrechnung des Arbeitsverhältnisses bis zum Beendigungszeitpunkt, wird ein Anspruch auf eine Sonderzahlung von einer Ausgleichsklausel nicht erfasst.