BAG: Ausgleichsanspruch nach dem Übergang eines Arbeitsverhältnisses gem. § 6c SGB II auf einen zugelassenen kommunalen Träger - arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel
Das BAG hat mit Urteil vom 16.3.2016 – 4 AZR 461/14 – wie folgt entschieden:
Gem. § 6c Abs. 5 Satz 3 SGB II bemisst sich die Ausgleichszahlung nach dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Arbeitsentgelt bei dem abgebenden Träger zum Zeitpunkt des Übertritts und dem Arbeitsentgelt bei dem aufnehmenden Träger. Danach sichert die Ausgleichszulage das vor dem gesetzlichen Übergang gezahlte Arbeitsentgelt nur statisch.