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Arbeitsrecht
26.04.2011
Arbeitsrecht
BAG: Aufwendungsersatz für das häusliche Arbeitszimmer eines Lehrers

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 12.4.2011 – 9 AZR 14/10 – wie folgt: Der bei dem beklagten Land angestellte Kläger unterrichtet an einer Gesamtschule. Der Kläger, dessen Unterrichtskontingent 26,5 Stunden pro Woche beträgt, bereitet den Unterricht zu Hause in einem von ihm eingerichteten Arbeitszimmer vor und nach. Die für das Arbeitszimmer aufgewendeten Kosten machte er bis zum 31.12.2006 steuerlich geltend. Die Einschränkungen, die das Steueränderungsgesetz 2007 für die steuerliche Absetzbarkeit von Arbeitszimmern vorsah, nahm der Kläger zum Anlass, von seinem Arbeitgeber zu verlangen, ihm ein dienstliches Arbeitszimmer zur Verfügung zu stellen. Hilfsweise schlug er vor, sein Dienstherr möge das häusliche Arbeitszimmer zur ortsüblichen Miete anmieten und ihm zur Nutzung überlassen. Mit der Klage hat er seinen Arbeitgeber auf Zahlung von Aufwendungsersatz für die Nutzung des Arbeitszimmers sowie dessen Ausstattung (Computer, Regale etc.) in Anspruch genommen. Die Klage hatte vor dem Neunten Senat – ebenso wie schon in den Vorinstanzen – keinen Erfolg. Eine entsprechende Anwendung der dem Auftragsrecht angehörenden Vorschrift des § 670 BGB hat der Senat abgelehnt.
(PM BAG vom 12.4.2011)

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