LAG Baden-Württemberg: Aufteilung der Pflegezeit in mehrere getrennte Zeitabschnitte
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 31.3.2010 – 20 Sa 87/09 – wie folgt: Das Pflegezeitgesetz lässt nach § 4 Abs. 1 PflegeZG nur eine einmalige Pflegezeitnahme mit unmittelbarer anschließender Verlängerungsmöglichkeit, nicht aber eine Aufteilung der Pflegezeit in mehrere getrennte Abschnitte zu. Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-1404-8 unterwww.betriebs-berater.de Vgl. dazu den BB-Kommentar von Geiselhardt/ Scheick demnächst in Heft 25.